Arbeitsrechtliche Vertretung bieten wir Ihnen sowohl im Rahmen des Individualarbeitsrechts (Verhältnis Arbeitnehmer – Arbeitgeber) als auch des kollektiven Arbeitsrechts (Verhältnis Arbeitgeber – Betriebsrat) an. Außerdem bieten wir eine Dauerbetreuung von Arbeitgebern und Betriebsräten an, was zu einer vertrauensvolleren Zusammenarbeit beider Beteiligten führt.
Im Detail klären wir folgende Fragen für Sie:
1. Betriebsräte- & Arbeitgeberbetreuung
• Beratung in allen arbeitsrechtlichen, insbesondere mit bestimmungsrechtlichen Angelegenheiten
• Beratung, Planung und Durchführung von Betriebsratsgründungen
• Planung, Erstellung und Unterstützung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
• Durchführung von Mediation-, Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren
• Betriebsänderungen
• Arbeitsvertragsgestaltung
2. Arbeitnehmervertretung
• Umfassende Betreuung in Kündigungsschutzverfahren
• Begutachtung von Verträgen und Arbeitszeugnissen
• Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Lohn, Urlaub, etc.
• Klärung von Haftungsfragen
• Durchführung von Aufhebungs- und Abfindungsverhandlungen
• Netzwerkübergreifende Beratung zu angrenzenden Fachbereichen wie Gesellschaftsrecht,
• Prozessführung
3. Vertretung von Führungskräften, Geschäftsführern und leitenden Angestellten
• Umfassende Betreuung in Kündigungsschutz- und Schadensersatzprozessen
• Begutachtung von Verträgen und Zeugnissen
• Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen
• Klärung von Haftungsfragen
• Führung von Aufhebungs- und Abfindungsverhandlungen
• Netzwerkübergreifende Beratung zu angrenzenden Fachbereichen wie Gesellschaftsrecht
• Prozessführung
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