Das private Baurecht klärt jegliche Anspruchssituation, die sich zwischen Bauherr und Bauunternehmer ergibt.
Auf Seiten des Bauunternehmers geht es insbesondere um die Durchsetzung von Werklohnansprüchen, auf Seiten des Bauherrn um die Geltendmachung von Mängeln sowie die Abwehr von Zahlungsansprüchen.
Auch die Sicherung von Beweisen und Mängeln an einem Bauvorhaben im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens vor den Gerichten wird hier abgedeckt. Diese selbstständige Beweissicherung dient oftmals zur Vermeidung späterer und umfangreicher Prozesse.
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